Trauung und Eheschließung

Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. 

1. Korinther 13,13 

Kirchliche Trauung

Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung ist eine kirchliche Trauung freiwillig und kann erst nach dieser erfolgen. Eine kirchliche Trauung setzt in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider Ehepartner voraus.


Gottesdienst zur Eheschließung

Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.

Hintergründe und Informationen finden Sie hier: EVLKS – interessiert: Trauung





Trauungen und Gottesdienste zur Eheschließung werden meist in der Kirchgemeinde durchgeführt, der man hauptwohnsitzmäßig angehört. Es ist ein Anmeldeformular auszufüllen, das Sie im Pfarramt erhalten. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zu beiden Partnern
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der standesamtlichen Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Bitte wenden Sie sich gleichzeitig bezüglich der Terminabstimmung an den Pfarrer unserer Gemeinde, der dann auch alles Weitere mit Ihnen klärt und abstimmt.

Wenn die Trauung oder Eheschließung in einer anderen Kirchgemeinde stattfinden soll, klären Sie die entsprechenden Schritte bitte mit der dortigen Verwaltung.

Kontakt:

Martina Höllerl
Verwaltungsmitarbeiterin

Pfarramt der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Afra Meißen
Markt 10
01662 Meißen
Telefon: 03521 453832
E-Mail:
Web: